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Klausureinsicht Messtechnik und Sensorik

Einsicht ist Anmeldepflicht.

Liebe Studierenden,

 

die Noten von der Klausur Messtechnik und Sensorik sind nun bekannt gegeben.

Der Einsicht findet am Mittwoch, den 8.9.2021 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Abteilung Messtechnik des IEI (Gebäude C11, Leibnizstraße 10) statt.

Eine vorherige Anmeldung per E-Mail für die Einsicht ist notwendig.

Bitte warten Sie auf dem Parkplatz vor dem Gebäude (Parkplatz vor der Green Voltage Racing Werkstatt) bis Sie aufgerufen werden.

 

Wir bitten diejenigen, die Interessen an einer Klausureinsicht haben, sich bis einschließlich Dienstag, den 7.9.2021 bei Herrn Xiaodong Cao per E-Mail anzumelden cao@iei.tu-clausthal.de.

Bitte geben Sie für die Anmeldung folgende Infos. an:

-          Name, Matrikelnummer

und

-          ob Sie einen von Ihnen mitgebrachten Selbsttest unter Aufsicht durchführen möchten.

 

Aufgrund der aktuellen Lage rund um die COVID-19-Pandemie sind zusätzlich folgende Besonderheiten zu beachten:

  • Wichtig: Wenn Sie Erkältungssymptome haben, Geruchsverlust, Fieber und/oder Durchfall, dürfen Sie nicht an Klausureinsicht teilnehmen! Sollten Sie solche Symptome entwickeln, bleiben Sie zu Hause und melden sich beim Arzt.
  • Darüber hinaus gelten die allgemeinen Richtlinien zum Infektionsschutz der TU Clausthal https://www.tu-clausthal.de/corona/internationale-studierende. Besonders die sog. 3G-Regelung erfüllt ist, also
    • ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erbracht wird (zu den konkreten Anforderungen sehen Sie bitte unter https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 nach), sog. Impfnachweis;
      oder
    • ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 erbracht wird (zugrundeliegende Testung ist durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt und liegt mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurück), sog. Genesenennachweis;
      oder
    • ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 erbracht wird, die zu Grunde liegende Testung maximal 24 Stunden zurückliegt, sog. Testnachweis.

·       Halten Sie jederzeit ausreichenden Abstand zu anderen Personen (mindestens 1,5 Meter). Bilden sie keine Gruppen.

·       Desinfizieren Sie vor der Identitätskontrolle und Betreten des Raumes Ihre Hände.

·       Das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) oder einer FFP2-Maske ist verpflichtend.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen für Ihr Studium viel Erfolg und bleiben Sie gesund.

 

Ihr IEI