Institutsverwaltung
Das Direktorium des Instituts wählt alle drei Jahre für den Zeitraum von drei Jahren einen geschäftsführenden Direktor bzw. eine geschäftsführende Direktorin und ein oder zwei Stellvertretende.
Das Direktorium des Instituts wählt alle drei Jahre für den Zeitraum von drei Jahren einen geschäftsführenden Direktor bzw. eine geschäftsführende Direktorin und ein oder zwei Stellvertretende.